SV-Lexikon

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Praktikanten
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Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen aneignen, die der Vorbereitung, Unterstützung oder Vervollständigung der Ausbildung für den künftigen Beruf dienen. Ein Praktikum kann im Rahmen eines Betriebs­praktikums in einem Betrieb stattfinden; in Hochschulen kann dies auch im Rahmen eines Kurses der Fall sein.

Hinsichtlich der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Praktika ist zwischen Vor-, Zwischen- und Nachpraktika sowie zwischen vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika zu unterscheiden.

Vorgeschriebene Praktika liegen nur dann vor, wenn sie in einer Aus­bildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung festgelegt sind. Ordentlich Studierende, die an einer Hochschule immatrikuliert sind und ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, sind Zwischenpraktikanten.

Ebenfalls ist danach zu unterscheiden, ob für das Praktikum Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht.

Vorgeschriebenes Praktikum
  Vor-/Nachpraktikum Zwischenpraktikum
Mit Arbeitsentgelt Versicherungspflicht als zur Berufsausbildung­ Beschäftigter KV-/PV-Pflicht als Student (ggf. Familienversicherung); RV-/AlV-frei
Ohne Arbeitsentgelt KV-/PV-Pflicht als Praktikant (ggf. Familienversicherung); RV-/AlV-Pflicht als zur Berufsausbildung­ Beschäftigter KV-/PV-Pflicht als Student (ggf. Familien­versicherung); RV-/AlV-frei

Nicht vorgeschriebenes Praktikum
  Vor-/Nachpraktikum Zwischenpraktikum
Mit Arbeitsentgelt Versicherungspflicht als Beschäftigter­ (Versicherungs­freiheit im Rahmen geringfügiger Beschäftigung­ möglich) Versicherungspflicht als Beschäftigter­ (Versicherungsfreiheit als beschäftigter Student sowie im Rahmen geringfügiger Beschäftigung möglich)
Ohne Arbeitsentgelt Sozialversicherungsfreiheit KV-/PV-Pflicht als Student (ggf. Familienversicherung); RV-/AlV-frei

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