SV-Lexikon

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Härtefälle
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Der sog. Härtefall gilt nur für Zuzahlungen gesetzlich Versicherter zum ZahnersatzZahnersatz. Eine vollständige Befreiung von den Zuzahlungen gibt es für die anderen Leistungsarten nur für Versicherte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Andere Versicherte leisten Zuzahlungen bis zu ihrer individuellen BelastungsgrenzeBelastungsgrenze.

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Alle Ausführungen sind in Kurzform aufbereitet, rechtlich verbindlich sind allein Gesetz und Satzung