Unter anderem bei erstmaliger Aufnahme einer Beschäftigung erhält jeder Arbeitnehmer eine Sozialversicherungsnummer. Diese setzt sich zusammen aus
Die Versicherungsnummer findet sich auf dem Sozialversicherungsausweis (SV-Ausweis), der vom zuständigen Rentenversicherungsträger ausgestellt und verschickt wird.
Arbeitnehmer bestimmter Branchen, die früher zur Mitführung des SV-Ausweises verpflichtet waren, haben lediglich noch amtliche Personaldokumente mitzuführen (Mitführungspflicht).
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