BKK Faber-Castell & Partner - SV-Lexikon
Gefahrklassen

Die Gefahrklasse ist Teil der Beitragsberechnung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Höhe der Beiträge ergibt sich aus:

Die Gefahrklassen gelten für Unternehmensbereiche und werden ermittelt, indem die Entschädigungsleistungen für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, die für den Unternehmensbereich in einem bestimmten Zeitraum aufgewandt wurden, den Gesamtentgelten des Unternehmensbereichs für den gleichen Zeitraum gegenübergestellt werden.

Die Gefahrklasse drückt aus, wie viel Euro an Unfallentschädigungen beim jeweiligen Unternehmensbereich auf 1.000 Euro Gesamtentgelt entfallen sind.