§ 2 AbhErkVb

§ 2 AbhErkVb, Ziele der medizinischen Rehabilitation

(1) Ziele der medizinischen Rehabilitation sind:

(2) Zielvorstellungen für die medizinische Rehabilitation Drogenabhängiger in Rehabilitationseinrichtungen für Abhängigkeitskranke bei übergangsweisem Einsatz eines Substitutionsmittels sind darüber hinaus in Anlage 4 geregelt.