Um Leistungen der Pflegeversicherung
zu erhalten ist es notwendig, dass eine "Vorversicherungszeit" erfüllt ist. Nur wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor Antragstellung zwei Jahre in der Pflegeversicherung versichert war,
kann Leistungen beanspruchen.
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad:
Zur Feststellung des Pflegegrades wird ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (MD) oder ein von der Pflegekasse beauftragter unabhängiger Gutachter zunächst bewerten, welche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten vorliegen. Hierbei werden sechs verschiedene Bereiche beurteilt:
Entsprechend der Beeinträchtigungen wird eine festgelegte Punktzahl vergeben. Grundsätzlich gilt: Je schwerwiegender die Beeinträchtigung, desto höher ist die Punktzahl. Die innerhalb der Bereiche vergebenen Punkte werden zusammengezählt und gewichtet. Auf Basis des hieraus resultierenden Ergebnisses erfolgt dann die Einstufung in einen der fünf genannten Pflegegrade.
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