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§ 32 BMV-Ä
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§ 32 BMV-Ä, Bescheinigung über den voraussichtlichen Tag der Entbindung

Der Vertragsarzt darf für die Krankenkasse bestimmte Bescheinigungen über den voraussichtlichen Tag der Entbindung nur aufgrund einer Untersuchung der Schwangeren ausstellen.

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