Bertelsmann BKK
Infos

Eigenanteil Zahnersatz

Ihr Zahnarzt hat nach eingehender Untersuchung festgestellt, dass bei Ihnen eine Versorgung mit Zahnersatz notwendig ist und für Sie einen entsprechenden Heil- und Kostenplan erstellt. Dieser wird in der Regel digital von Ihrer Praxis direkt an uns übermittelt. Ihre BKK errechnet auch die Höhe des von Ihnen zu tragenden Eigenanteils an den Gesamtkosten für Ihren Zahnersatz.

Falls Sie schon vorher wissen möchten, was ungefähr auf Sie zukommt, können Sie Ihren voraussichtlichen Eigenanteil hier schon mal selbst errechnen.

Bitte übernehmen Sie dazu einfach die von Ihrem Zahnarzt in Ihren Heil- und Kostenplan eingetragenen Werte (1) (3) in die entsprechenden Felder dieses "Eigenanteil-Rechners", berücksichtigen Sie ggf. den Bonus oder die Härtefallregelung (2) und klicken Sie dann auf "Berechnen" – schon kennen Sie die Höhe Ihres voraussichtlichen Eigenanteils.

       
       
       
   
       
       
      
  
Wann erfolgte die Ausstellung des Heil- und Kostenplans?




Ein Angebot der BITMARCK BERATUNG GMBH, München 2024
Datenschutzhinweise zu diesem Inhalt
Die hier vorgenommene Berechnung und die sich daraus ergebende Höhe des Eigenanteils sind unverbindlich. Verbindlich für die Gewährung der Festzuschüsse und die Höhe des Eigenanteils ist nur der von der Krankenkasse geprüfte und genehmigte Heil- und Kostenplan.